Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.11.2024
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Dienstleistungen der Fahrschule Pepic. Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde eine Leistung mündlich, telefonisch oder online bucht.
Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text die männliche Form verwendet, wobei die weibliche Form selbstverständlich eingeschlossen ist.
Gewährleistung
Die qualifizierten Fahrlehrer sind staatlich geprüft und im Besitz einer Fahrlehrerlizenz für gewerblichen Fahrunterricht. Die Ausbildung erfolgt gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen.
Lektionsdauer
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen
Lernfahrausweis
Ein gültiger Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrstunde mitgeführt werden. Falls der Ausweis nicht vorhanden ist oder vergessen wurde, besteht kein Anspruch auf eine Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zu Lasten des Kunden.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen
Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich über WhatsApp, SMS oder E-Mail abgesagt werden. Bei verspäteten Abmeldungen wird die Fahrstunde in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird ein ärztliches Attest vorgelegt. Verspätungen sind der Fahrschule Pepic umgehend telefonisch mitzuteilen. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, wird die gebuchte Zeit vollständig berechnet. Zeitverlust geht dabei zu Lasten des Kunden. Falls keine Benachrichtigung über die Verspätung erfolgt, ist die Fahrschule Pepic nach einer maximalen Wartezeit von 15 Minuten nicht verpflichtet, länger zu warten, und die Lektion wird in diesem Fall ebenfalls vollständig berechnet.
Bussgelder
Die Fahrlehrer der Fahrschule Pepic sind verpflichtet, in potenziell gefährlichen Situationen (einschliesslich Gesetzesverstössen) rechtzeitig einzugreifen. Bussgelder, die eindeutig auf das Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen sind, werden vollständig vom Kunden getragen.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften für das Führen eines Fahrzeugs einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch sowie bei Einfluss von Medikamenten behält sich die Fahrschule Pepic das Recht vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Die Kosten für diese Lektion werden in voller Höhe berechnet.
Fahrzeuge
Alle Fahrlektionen finden in speziell dafür ausgestatteten Fahrschulfahrzeugen statt, die unter anderem über Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel verfügen. In Ausnahmefällen, wie etwa bei Reparaturen, Service oder einer Panne, kann jedoch ein gewöhnliches Fahrzeug eingesetzt werden. Die erbrachte Leistung und der Lektionspreis werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Versicherungs- und Adminpauschale
Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 130.– fällig. Diese deckt alle Administrationskosten der Fahrschule Pepic sowie eine Vollkaskoversicherung ab (ohne Selbstbehalt). Ein Versicherungsausschluss kann bei Vorfällen durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss sowie Übermüdung erfolgen. Für Haftpflicht- und Unfallversicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Preise
Die Preise für die Dienstleistungen der Fahrschule Pepic sind auf der Webseite einsehbar. Es besteht die Option, vergünstigte Pakete mit 5 oder 10 Fahrlektionen à 50 Minuten zu erwerben. Diese Pakete sind in der Regel im Voraus zu bezahlen. Sobald ein Paket aufgebraucht ist, gelten die regulären Preise, es sei denn, ein neues Paket wird rechtzeitig erworben. Eine Rückerstattung von Restguthaben aus Paketen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Praktische Prüfung und Anmeldung
Fahrschüler werden nur dann zur praktischen Prüfung angemeldet, wenn der Fahrlehrer die Prüfungsreife bestätigt hat und der Verkehrskundeunterricht (VKU) abgeschlossen ist. Fahrschüler, die vorzeitig zur Prüfung möchten, müssen sich eigenständig mit einem privaten Fahrzeug anmelden. Für Fahrschüler mit offenen, nicht beglichenen Fahrstunden oder Paketkosten erfolgt keine Anmeldung zur Prüfung.
Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale von CHF 240.- erhoben. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (50min Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird. Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung für Fahrstunden und Abonnements erfolgt zu Beginn der Lektion. Ein Abonnement ist nicht übertragbar und auf die Person beschränkt, die es erworben hat.
Rechnungen für Dienstleistungen der Fahrschule Pepic sind spätestens 10 Tage nach Ausstellung zu bezahlen. Wird die Rechnung nach einer Zahlungserinnerung nicht beglichen, wird eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20.- erhoben.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Die Fahrschule Pepic behält sich das Recht vor, Kunden die Anmeldung zur Prüfung zu verweigern, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung offene Zahlungen bestehen. Ebenso behält sich die Fahrschule Pepic vor, keine weiteren Fahrstunden durchzuführen, solange ausstehende Rechnungen nicht beglichen sind. Die Fahrschule Pepic übernimmt keine Verantwortung für Forderungen Dritter, wie beispielsweise Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes.
Gutscheine
Sofern nichts anderes auf dem Gutscheine steht, ist dessen Einlösung zeitlich auf 2 (zwei) Jahre ab Erwerb des Gutscheine begrenzt. Barauszahlung sowie Erstattung sind nicht möglich.