Kontrollfahrt
Bei einem Umzug in die Schweiz musst du deinen Führerausweis innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Für Nicht-EU/EFTA-Länder ist eine Kontrollfahrt erforderlich. Die Fahrschule Pepic bereitet dich praxisnah und kompetent darauf vor!
Der Weg zum Schweizer Führerausweis:
1. Gesuchsformular ausfüllen
Du reichst beim Strassenverkehrsamt ein Gesuchsformular ein.
Zusätzlich zum Formular benötigst du folgende Unterlagen:
- Ausländischer Führerausweis im Original
- Pass oder einen anderen Identifikationsnachweis
- Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein
- Farbiges Passfoto (35 × 45 mm)
- Sehtest von einem Optiker (Ergebnis ist direkt auf Gesuchsformular einzutragen)
2. Fit für die Kontrollfahrt – Praktische Fahrstunden
Nach Einreichen des Gesuchsformulars hast du drei Monate Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren. Fahrlektionen zur Vorbereitung sind zwar nicht obligatorisch, aber wir empfehlen dir, deine Fahrkenntnisse bei der Fahrschule Pepic überprüfen zu lassen.
Die Fahrstunden, die du zur Vorbereitung auf die Kontrollfahrt buchst, kosten genauso viel wie reguläre Fahrlektionen.
Wesentliche Fähigkeiten, die dir die Fahrschule Pepic für das Bestehen der Kontrollfahrt vermittelt
- Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
- Vorausschauende Fahrweise
- Korrektes Einspuren
- Kenntnisse des Vortritts und Verkehrsregeln in der Schweiz
- Geschwindigkeitsgestaltung
- Eine ökologische Fahrweise
- Fahren nach Wegweisern
- Fahren auf Autobahnen/Autostrassen
- Allgemeines Verhalten im Verkehr
- Beherrschen der Manöver und Notbremsung
Für die Fahrausbildung kannst du auch ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe nutzen. Nach bestandener Prüfung darfst du sowohl Fahrzeuge mit Handschalt- als auch mit Automatikgetriebe fahren.
Wichtig!
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und führt zu einem Fahrverbot in der Schweiz. Um danach wieder fahren zu dürfen, müsstest du die gesamte Fahrausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU, Fahrstunden und praktische Prüfung) von Grund auf absolvieren.
Wenn du unentschuldigt nicht zur Kontrollfahrt erscheinst, gilt sie ebenfalls als nicht bestanden.